Grundsätzlich kann man vorab eine Unterscheidung treffen:
Entweder bezahlen Sie Ihre Rechtsanwaltsgebühren selbst (Eigenzahler) oder ein Dritter ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen (Fremdzahler.)
Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch über die in Ihrer Rechtsangelegenheit voraussichtlich entstehenden Kosten und ob Sie diese selbst tragen müssen.
Sprechen Sie uns gerne an.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für Rechtsberatung durch Anwälte und Anwältinnen sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.
Die Gebühren werden, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Der Gegenstandswert ist der wirtschaftliche Wert der Rechtsangelegenheit. Ist ein solcher nicht feststellbar, legt das Gesetz einen sog. "Auffangstreitwert" fest, an dessen Höhe sich die Vergütung dann orientiert.
In Strafverfahren und anderen Verfahren hingegen legt das Gesetz sog. "Rahmengebühren" fest, an denen sich die Vergütung orientiert.
Gerne zeigen wir Ihnen die Kosten in Ihrer Rechtsangelegenheit transparent auf.
Einen ersten Überblick können Sie sich mithilfe eines sog. "Prozesskostenrechners" verschaffen.,
Nicht jede:r kann sich einen Anwalt leisten.
Darum gibt es die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Mit Hilfe der Beratungskostenhilfe werden die Kosten einer Beratung bei einem Rechtsanwalt von der Staatskasse übernommen - man hat lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 15 € zu leisten.
Mit der Prozesskostenhilfe werden sogar die Kosten eines Gerichtsprozesses - inklusive der Kosten für einen Rechtsanwalt - gedeckt.
Hierfür muss man jedoch nachweisen, dass man den Rechtsstreit nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann und es muss eine Gewisse Aussicht auf Erfolg bestehen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, werden die Kosten eines Rechtsstreits bzw. -verfahrens von der Staatskasse übernommen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe erfordert also Ihre Mitwirkung, denn Sie müssen nachweisen, dass Sie den Rechtstreit nicht mit eigenen Mitteln führen können. Dies belegen Sie bitte mit dem Formular, was unten stehend zum Download angeboten wird.