Die Rechtsanwaltskanzlei Schneider bietet breit gefächerte Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten. Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf unsere juristischen Kernkompetenzen sondern bieten interdisziplinäre Beratung - und das in verschiedenen Sprachen. Gerne beraten wir Sie auf Deutsch und Englisch. Bei Bedarf haben wir die Möglichkeit gegen eine Gebühr Übersetzer für die Sprachen Arabisch, Ukrainisch, Russisch und Griechisch zur Beratung hinzuzuziehen.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beschäftigt sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Im Rahmen des Arbeitsrechts beraten und vertreten wir Sie gerne in allen Belangen und können auf gute Erfahrung und Erfolge arbeitsrechtlichen Belangen zurückgreifen.
Kündigungsschutz
HINWEIS FÜR ARBEITNEHMER
Im Arbeitsrecht beachten Sie bitte im Falle einer Kündigung besonders die sog. "3-Wochen-Frist" und zögern Sie nicht, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Kündigung zu beauftragen. Nach Ablauf von drei Wochen ist die Kündigung rechtswirksam und kann nicht mehr gerichtlich angegriffen werden.
Jeden Tag werden in Deutschland viele Arbeitsverhältnisse begründet - und viele beendet. Nicht immer läuft bei einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses alles mit rechten Dingen ab. So kann der Kündigende z.B. sachfremde Erwägungen zur Kündigung heranziehen oder sich etwa überhaupt nicht an geltende Kündigungsschutzvorschriften halten. Auch sind versäumte Fristen häufig Grund für die Unwirksamkeit einer Kündigung.
HINWEIS FÜR ARBEITGEBER
Jedes Jahr erfolgen im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland ca. 3,5 Millionen Kündigungen. Von Seiten des Arbeitgebers kann dabei einiges Schief gehen - was teilweise mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden ist. Lassen Sie sich daher vor der Kündigung eingehend beraten.
Gerne prüfen wir Ihren Kündigungssachverhalt und erheben ggf. Klage mit dem Antrag, die Kündigung für Unwirksam zu erklären oder eine Kündigungsschutzklage abzuweisen.
Kollektives Arbeitsrecht
Das kollektive Arbeitsrecht widmet sich den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerschaft als gesamtem.
Dabei geht es vor allem um Personal- und Betriebsratsentscheidungen, Streikrecht, Betriebsvereinbarungen - also um Regelung der Rechtsbeziehungen der tarifvertraglichen Koalitionsparteien und Belegschaftsvertretungen.
Gerne vertreten und berate wir Sie auch und insbesondere in allen kollektivrechtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten - auf beiden Seiten der Koalitionsparteien.
Dabei ist meine Herangehensweise im Arbeitsrecht von Mediation und Diplomatie bestimmt - denn in den meisten Fällen ist keine der Parteien an einem langwierigen und möglicherweise kostspieligen Rechtsstreit interessiert. Oftmals kann in solchen Fällen mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl schon außergerichtlich eine Einigung erzielt werden.
Wie in allen Rechtsgebieten beachten Sie bitte eventuell laufende Fristen.
Zögern Sie also nicht, sich durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten zu lassen.
Vertragsgestaltung
AGB, GbR, Unternehmenskauf: Gerne unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Verträgen aller Art. Insbesondere freue ich mich darauf, Ihre geplante Gesellschaftsgründung oder -übernahme juristisch zu begleiten und notwendige Rechtstexte und Verträge maßgeschneidert für Ihr Projekt anzufertigen. Denn oft werden Verträge nicht mit der notwendigen Weitsicht und daher mit unzureichendem Regelungsgehalt getroffen, was im Streitfall schnell zu ungewünschten Ergebnissen führen kann. Hier gilt es, vorbeugend tätig zu werden und die Gestaltung von Verträgen - gerade im unternehmerischen Bereich - nicht ohne fachkundige Beratung durchzuführen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
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Familienrecht
Heirat, Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Elterliche Sorge.
Hochsensible Themen, die dem Berater Diskretion und Fingerspitzengefühl, einen kühlen Kopf und Standfestigkeit abverlangen.
Gerne besprechen wir Ihre Anliegen und stehen Ihnen bei schweren Entscheidungen zur Seite.
Kontaktieren Sie uns.
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Migrationsrecht
Asylverfahren, Ehegattennachzug, Familienzusammenführung, Duldung, Anerkennung, Chancen-Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis.
Themen, die Menschen mit Migrationshintergrund ständig begleiten. Wir helfen dabei gerne.
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Strafrecht
"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht." (Alfred Polak)
Die deutschen Strafgerichte haben im Jahr 2019 rund 728.900 Personen rechtskräftig verurteilt.
Fast 1% der deutschen Bevölkerung wurden also im Jahr 2019 rechtskräftig verurteilt.
Bevor es aber am Ende eines Strafverfahrens zu einer Verurteilung kommt können jedoch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens viele Fehler passieren - die teilweise sogar einen Freispruch begründen können, z.B. aus Mangeln an Beweisen, wenn etwa der einzige Beweis im Verfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.
Ohne die Verteidigung, die ein Rechtsanwalt bereits im gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahren leisten kann, wäre die Zahl der Verurteilungen und der hieraus resultierenden Haftstrafen sicher noch weitaus höher.
Insbesondere BtMG-Verfahren und kleinere Delikte machen hier eine große Zahl der Verfahren aus. Durch kluge Verteidigungsstrategien und frühzeitige prozesslenkende Maßnahmen kann ein Rechtsanwalt in den meisten Fällen großen Einfluss auf das Strafmaß nehmen.
Gerne beraten wir Sie und stehen im Strafverfahren an Ihrer Seite.